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Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

    Das Krankenhaus-zukunftsgesetz (KHZG) ist ein Investitions-programm des Bundesgesundheits-ministeriums

    Die Beschaffung wird durch Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfond (KHZF) unterstützt, welche wiederum im Rahmen der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (AFG) von der Europäischen Union refinanziert werden.

    Das Krankenhauszukunftsgesetz ist ein Investitionsprogramm des Bundesgesundheitsministeriums, welches der Förderung zur Digitalisierung und Modernisierung der Krankenhäuser dient. Die Fördermittel werden über den Krankenhauszukunftsfond (KHZG) vom Bund für Soziale Sicherung (BAS) vergeben. 

    Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie hat die Kinderklinik Schömberg gGmbH folgende Fördertatbestände aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZG) beantragt:

    Fördertatbestand 2 “Patientenportal”
    Fördertatbestand 3 “Digitale Pflege. und Behandlungsdokumentation”
    Fördertatbestand 5 “Digitales Medikationsmanagement”
    Fördertatbestand 6 “Digitale Leistungsanforderung”
    Fördertatbestand 10 “Digitale IT-Sicherheit”