Neuropädiatrische Mitversorgung der Region
Die Ermächtigungsambulanz der Kinderklinik Schömberg trägt zur ambulanten neuropädiatrischen Versorgung im näheren Umkreis bei. Eine Vorstellung kann ausschließlich nach Terminvergabe erfolgen.
Sie dient nur ausnahmeweise der Versorgung von (neuropädiatrischen) Notfällen bei bekannten Patienten. Für alle übrigen Notfälle wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt, den kinderärztlichen Notdienst oder den Rettungsdienst.
Ein Großteil der Patienten stellt sich wegen Entwicklungsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten, wiederkehrender Kopfschmerzen, Epilepsie(verdacht), ADH-Symptomen, Autismusverdacht oder bereits abgeklärten neurologischen Erkrankungen vor. Zu diesen zählen Bewegungsstörungen, stationär und progredient verlaufende neurologischer Syndrome, sogenannte Cerebralparesen oder auch Fehlbildungssyndrome.
Im Rahmen des Ambulanztermines kann bei entsprechender Fragestellung eine EEG-Ableitung erfolgen. Gegebenenfalls kann während eines Ambulanztermins auch geklärt werden, ob die Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes besteht und ein solcher dann bereits vorgeplant werden. Unter Umständen sind bei bekannten Patienten auch vor- oder nachstationäre ambulante Kontrollen sinnvoll.
Leistungsspektrum unserer Ambulanz
Die ambulante Betreuung erfolgt überwiegend klinisch-einschätzend und beratend oder entwicklungsbegleitend.
Für einige spezielle Fragestellungen, wie zur Botulinumtoxingabe bei Spastik oder Dystonie sowie im Einzelfall zu endoskopischen Untersuchungen, können Sie gerne einen Ambulanztermin vereinbaren.
Diese ist bei komplexen oder vorab genehmigungspflichtigen Hilfsmittelversorgungen unter Umständen wichtig, um dann während eines stationären Aufenthaltes im Team aus Orthopädietechnikern, Therapeuten und Ärzten auch komplizierte und zeitaufwändige Versorgungen wie Sitzschalen- oder Lagerungsversorgungen im Sonderbau innerhalb von zwei bis drei Wochen realisieren zu können.
Die sonographiekontrollierte Gabe von Botulinumtoxin zur Behandlung von spastischen oder dystonen Bewegungsstörungen kann ambulant erfolgen, wenn hierfür keine Sedierung notwendig ist und die Indikation zur Gabe bereits im Vorfeld abgeklärt wurde.
In geringem Umfang besteht auch eine Ermächtigung, bereits vor dem 18. Geburtstag bekannte Ambulanzpatienten mit komplexen neurologischen Krankheitsbildern oder Epilepsien auch im jungen Erwachsenenalter weiter zu betreuen
Bei dauerhaft mit einer Trachealkanüle versorgten Patienten sollten insbesondere während des Wachstums in größeren Abständen endoskopische Kontrollen von Kanülenlage und der Trachealschleimhaut erfolgen.
In Einzelfällen ergibt sich bei Patienten mit Schluckstörung im Rahmen eines stationären Aufenthaltes die Notwendigkeit ambulanter Verlaufskontrollen. Manchmal wird auch bereits vor einem geplanten Aufenthalt eine vorgeschaltete Schluckuntersuchung für notwendig erachtet. In diesen Fällen kann im Rahmen einer ambulanten Vorstellung eine sogenannte FEES, also eine fiberoptische, endoskopische Evaluation des Schluckaktes erfolgen.
Kontakt
Lina Wahlen
Sekretariat der Geschäftsführung
Telefon: 07084 928 391
E-Mail: gf-sekretariat@kiklisch.de
Marie Sieger
Sekretariat der Geschäftsführung
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