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Lieferkette

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Bundesregierung in Kraft getreten. Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen, um vor menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in internationalen Lieferketten zu schützen. 

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferketten

Die Reha-Südwest ist ein regional in Baden-Württemberg ansässiger und tätiger gemeinnütziger Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe.

Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferkette und betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element.

Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen.

Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des modernen Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Gleichberechtigung ist für uns selbstverständlich.

Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne, angemessener Arbeitsbedingungen sowie zum Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.

Wir lehnen Korruption, Zwangsarbeit und Menschenhandel ab und sensibilisieren unsere Mitarbeiterenden entsprechend.

Einen Hinweis können Sie an unseren Menschenrechtsbeauftragten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hier abgeben:

Hinweisabgabe gemäß Lieferkettengesetz