Langfristige Unterstützung durch die Stiftung
Die Gründung der Stiftung Kinderklinik Schömberg erfolgte im Jahr 2018 vom damaligen Chefarzt Dr. Gerhard Niemann auf Initiative des damaligen Mitglied des Bundestages Hans-Joachim Fuchtel. Gemeinsam mit Bürgermeister Matthias Leyn und dem Schömberger Bürger Wolfgang Obert wurde eine Stiftung gegründet, die uns neue Möglichkeiten eröffnet, die Arbeit der Kinderklinik Schömberg finanziell zu unterstützen.
Mit Landrat Helmut Riegger, dem Schömberger Gemeinderat und vielen privaten Zustiftern wurde das anspruchsvolle Projekt umgesetzt. Stiftungszweck ist, der Klinik durch zusätzliche Finanzausstattung bei größeren, zukunftsweisenden Projekten zur Seite zu stehen.
Als Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung für die Region – Sparkasse Pforzheim Calw erfolgt eine professionelle, gebündelte, kostengünstige Verwaltung. Diese wird durch weitere Unterstützung, zum Beispiel in Form von Zuführungen neuer Netzwerkpartner, Begleitung von Projekten ergänzt. Der Stiftungszweck bleibt hiervon unberührt.
Wie können Sie unsere Stiftung unterstützen und wie sind Ihre steuerlichen Vorteile?
Durch Ihre Spende
- Regelung bei Privatpersonen: Jährlich sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte (ausgenommen hiervon sind Erträge aus Kapitaleinkünften) als Sonderausgaben abziehbar.
- Regelung bei Unternehmen: 4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Durch Ihre Zustiftung (Zuwendung in den Vermögensstock unserer Stiftung)
- Über 10 Jahre verteilt kann der Höchstbetrag von bis zu 1 Million Euro (bei Ehepartnern 2 Millionen Euro) als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem allgemeinen Spendenabzug möglich. Ausgenommen hiervon sind Erträge aus Kapitaleinkünften..
Durch Übertragung von Vermögen
Die Übertragung von Vermögen in das Stiftungskapital einer gemeinnützigen Stiftung ist von Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit. Das Stiftungskapital wird dadurch erhöht. Es darf nicht angetastet werden, nur die Erträge stehen für die Stiftungszwecke zur Verfügung. Dadurch ist gewährleistet, dass das Ihr übertragenes Vermögen nicht zweckentfremdet wird.
- Regelung bei Schenkung: Übertragenes Vermögen ist im Rahmen der Sonderausgaben innerhalb von 10 Jahren bis zu 1 Million pro Person steuermindernd wirksam.
- Regelung bei Erbschaft: Die Übertragung von Vermögen im Erbfall ist von der Erbschaftsteuer befreit. Diese Regelung gilt auch noch rückwirkend zwei Jahre nach dem Erbfall. Bei Einbringung des Erbes beziehungsweise. eines Teils in eine gemeinnützige Stiftung wird die evtl. bereits bezahlte Erbschaftsteuer mit der korrigierten Erbschaftsteuererklärung zurückerstattet.
Ihre Spenden oder Zustiftung wirkt.
Durch Ihre Spende oder Ihre Zustiftung helfen Sie dabei, unsere kleinen und größeren Patienten noch wirksamer zu behandeln. Wir freuen uns sehr über Ihren Beitrag, der nicht zuletzt auch Ihre Wertschätzung gegenüber unserer Arbeit ausdrückt.
Spendenkonto der Stiftung Kinderklinik Schömberg
Sparkasse Pforzheim Calw
IBAN: DE50 6665 0085 0008 9688 88
BIC: PZHSDE66XXX
Kontakt
Lina Wahlen
Sekretariat der Geschäftsführung
Telefon: 07084 928 391
Telefax: 07084 928 28 391
E-Mail: gf-sekretariat@kiklisch.de